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Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen für eine Kajaktour

Dies ist eine Übersetzung zu Informationszwecken. Maßgeblich ist die polnische Fassung dieser Bedingungen, verfügbar auf ekajaki.pl.

Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen (nachfolgend: die „ATB”) legen die grundlegenden Regeln für die Teilnahme an den von ekajaki.pl, Łupawsko 12A, 77-116 Łupawsko, organisierten Kajaktouren fest.

Die Teilnahme an den von ekajaki.pl organisierten Kajaktouren ist gleichbedeutend mit der Annahme der nachstehenden Teilnahmebedingungen und der Verpflichtung, diese strikt einzuhalten.

§ 1. Definitionen

Soweit in diesen ATB die nachstehenden Begriffe verwendet werden, sind darunter zu verstehen:

  • Tour – eine Form der Erholung in Kajaks, die der Veranstalter organisiert;
  • Kunde – eine Einrichtung oder Person, die auf Grundlage des Vertrags die Leistungen des Veranstalters in Anspruch nimmt;
  • Veranstalter – die die Tour organisierende Einrichtung, d.h. ekajaki.pl, Łupawsko 12A, 77-116 Łupawsko;
  • Teilnehmer – eine Person, die mit allen in den ATB beschriebenen Bedingungen vertraut gemacht wurde und im Namen des Kunden an der Tour teilnimmt;
  • Ausrüstung – Eigentum des Veranstalters, das den Teilnehmern für die Dauer der Tour überlassen wird (z.B. Kajaks, Paddel, Schwimmwesten usw.);
  • ATB – diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen für die von ekajaki.pl, Łupawsko 12A, 77-116 Łupawsko, organisierten Touren;
  • Vertrag – der zwischen dem Veranstalter und dem Kunden geschlossene Vertrag über die Organisation einer Kajaktour.

§ 2. Allgemeine Regeln

  • Gegenstand dieser ATB ist die Festlegung der Regeln für die Teilnahme an den vom Veranstalter organisierten Touren.
  • Teilnehmer einer Tour kann jeder sein, dessen Gesundheitszustand die Teilnahme an der Tour erlaubt. Die Teilnahme an der Tour ist gleichbedeutend mit der Erklärung des Teilnehmers, dass sein Gesundheitszustand die mit der Teilnahme verbundene Anstrengung sowie das Zurücklegen der vom Veranstalter festgelegten Strecke in der vorgesehenen Zeit zulässt.
  • Minderjährige dürfen an der Tour ausschließlich unter der Obhut einer erwachsenen Person teilnehmen, die die volle Verantwortung für ihre Sicherheit trägt, und nur mit schriftlicher Zustimmung eines Elternteils oder gesetzlichen Vormunds.

§ 3. Reservierung und Zahlungen

Voraussetzung für die Teilnahme an der Tour ist die gemeinsame Erfüllung folgender Bedingungen:

  • elektronische Reservierung durch Ausfüllen des Reservierungsformulars oder Senden einer E-Mail,
  • Zahlung einer Anzahlung in entsprechender Höhe.
  • Nach dem Senden des Reservierungsformulars an den Veranstalter und dem Erhalt der Reservierungsbestätigung sendet der Veranstalter – spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt des Formulars – an die im Formular angegebene E-Mail-Adresse ein Angebot mit Bestätigung des Tourtermins und der Verfügbarkeit der Ausrüstung. Das Angebot ist für den darin angegebenen Zeitraum gültig.
  • Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach der Art der Tour:
    • Tages- und Wochenendtouren (2-tägig) – 50% des vom Veranstalter im Angebot genannten Preises,
    • Mehrtagestouren (länger als 2 Tage) – 30% des vom Veranstalter im Angebot genannten Preises.
  • Die Frist für die Zahlung der Anzahlung samt Bankkontonummer wird vom Veranstalter im Angebot angegeben; gleichwohl ist die Anzahlung innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung zu leisten, wenn bis zum Beginn der Veranstaltung mehr als 21 Tage verbleiben, andernfalls innerhalb von 2 Tagen.
  • Wird die Reservierung weniger als 7 Tage vor dem geplanten Beginn der Tour vorgenommen, so wird keine Anzahlung geleistet und der Gesamtbetrag für die Tour ist zusammen mit der Reservierung zu zahlen.
  • Der Gesamtbetrag für die Tour, abzüglich einer ggf. zuvor geleisteten Anzahlung, muss spätestens am Tag der Tour auf dem Bankkonto des Veranstalters eingehen.
  • Wird eine der Bedingungen dieses Paragrafen nicht erfüllt, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die nicht bezahlte Reservierung zu stornieren.
  • Sämtliche Rückzahlungen erfolgen ausschließlich auf das angegebene Bankkonto oder per Postanweisung an die im Reservierungsformular angegebene Adresse des Kunden.
  • Alle Preise sind Vertragspreise.

§ 4. Die reservierende Person

  • Die reservierende Person ist die erste im Reservierungsbestätigungsformular genannte Person, unabhängig davon, wer die Zahlung geleistet hat, mit dem Vorbehalt, dass diese Person voll geschäftsfähig sein und am Tag der Reservierung das 18. Lebensjahr vollendet haben muss.
  • Die reservierende Person übernimmt die Verantwortung für die Zahlung des gesamten Tourpreises, der alle in der Reservierungsbestätigung genannten Personen umfasst.
  • Die reservierende Person ist verpflichtet, den Veranstalter spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Beginn der Tour zu kontaktieren, um Uhrzeit und Ort der Anreise sowie die endgültige Anzahl der Personen und der Ausrüstung zu bestätigen.

§ 5. Änderung der Vertragsbedingungen

  • Eine Änderung der vereinbarten Tourbedingungen durch den Kunden bedarf einer schriftlichen Erklärung bei Nichtigkeit. Eine solche Erklärung ist direkt beim Veranstalter per E-Mail an info@ekajaki.pl einzureichen.
  • Ein Kunde, der nach Zahlung der Anzahlung oder des gesamten Tourpreises Änderungen bezüglich Termin, Zielort, Menge oder Art der Ausrüstung, Teilnehmerzahl usw. vornehmen möchte, ist verpflichtet, den Veranstalter über die geplanten Änderungen per E-Mail an info@ekajaki.pl zu informieren. Nach Prüfung der übermittelten Änderungen bestätigt der Veranstalter unverzüglich die Möglichkeit der Änderungen oder teilt mit, dass diese nicht möglich sind.
  • Jede vom Veranstalter auf schriftliches Verlangen des Kunden vorgenommene Änderung wird an die in der Reservierung angegebene E-Mail-Adresse gesendet, mit Information über den aktuellen Stand der Reservierung.

§ 6. Stornierung der Tour

  • Die Stornierung einer reservierten Tour durch den Kunden bedarf einer schriftlichen Erklärung bei Nichtigkeit. Eine solche Erklärung ist direkt beim Veranstalter einzureichen. Als Stornierungsdatum gilt der Tag des Eingangs der schriftlichen Erklärung des Kunden beim Veranstalter.
  • Storniert der Kunde die Teilnahme an der Tour oder tritt die Tour aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht an, so hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Anzahlung abzüglich eines Betrags in Höhe der dem Veranstalter entstandenen Organisationskosten, höchstens jedoch:
    • bis 30 Tage vor der Tour: Rückerstattung von 100% der Anzahlung,
    • von 29 bis 15 Tage vor der Tour: Rückerstattung von 60% der Anzahlung,
    • von 14 bis 8 Tage vor der Tour: Rückerstattung von 40% der Anzahlung,
    • von 7 bis 2 Tage vor der Tour: Rückerstattung von 20% der Anzahlung,
    • 1 Tag vor der Tour und weniger: 0% der Anzahlung.
  • Storniert der Kunde die Teilnahme an der Tour aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, unmittelbar vor deren Beginn, d.h. am Vortag der Tour oder am Tag der Tour, oder erscheint der Kunde aus solchen Gründen nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort des Tourbeginns, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Anzahlung oder des Gesamtbetrags für die Tour, sofern dieser zuvor gezahlt wurde. Wurde der Gesamtbetrag zuvor nicht gezahlt und erfolgte die Stornierung ohne wichtigen Grund, ist der Kunde verpflichtet, den dem Veranstalter durch die Stornierung entstandenen Schaden zu ersetzen.
  • Storniert der Kunde die Teilnahme aus Gründen, die in seiner Person oder seinem Willen liegen, oder infolge höherer Gewalt während der Tour, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Anzahlung oder des zuvor gezahlten Gesamtbetrags für die Tour. Wurde der Gesamtbetrag zuvor nicht gezahlt und erfolgte die Stornierung ohne wichtigen Grund, ist der Kunde verpflichtet, den dem Veranstalter entstandenen Schaden zu ersetzen.
  • Nehmen an der Tour weniger Teilnehmer teil als im Angebot des Veranstalters berücksichtigt, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der gezahlten Anzahlung und ist verpflichtet, den im Angebot festgelegten Gesamtbetrag für die Tour zu zahlen, unabhängig von der tatsächlichen Teilnehmerzahl.
  • War gemäß Angebot die Zahlung einer Anzahlung nicht obligatorisch, ist der Kunde in den in Abs. 3, 4 und 5 genannten Fällen verpflichtet, dem Veranstalter den Gesamtbetrag für die Tour zu zahlen.

§ 7. Pflichten und Haftung des Veranstalters

  • Der Veranstalter haftet für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags über die Erbringung touristischer Leistungen, es sei denn, die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung ist ausschließlich verursacht durch:
    • ein Handeln oder Unterlassen des Kunden;
    • ein Handeln oder Unterlassen Dritter, die nicht an der Erbringung der vertraglich vorgesehenen Leistungen beteiligt sind, sofern dieses Handeln oder Unterlassen nicht vorhersehbar oder vermeidbar war, oder
    • höhere Gewalt.
  • Der Veranstalter haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust von Wertgegenständen, die der Teilnehmer während der Kajakveranstaltung mit sich führt.
  • Der Veranstalter ist verpflichtet, die Teilnehmer gegen Unfälle zu versichern. Der Veranstalter versichert die Teilnehmer zu den Bedingungen des Versicherungsvertrags mit PZU S.A.
  • Der Veranstalter ist verpflichtet, für die Dauer der Tour geeignete Ausrüstung bereitzustellen, die der Schwierigkeit der Tourstrecke angepasst ist.

§ 8. Pflichten und Haftung des Kunden und der Teilnehmer

  • Der Teilnehmer ist verpflichtet, auf eigene Kosten und Verantwortung an dem im Vertrag als Tourbeginn bezeichneten Ort zu erscheinen, zu einer Zeit, die den Beginn der Tour ohne unnötige Verzögerung ermöglicht.
  • Während der Tour ist der Teilnehmer verpflichtet, das während der gesamten Tour geltende absolute Verbot des Konsums von Alkohol, verbotenen oder berauschenden Substanzen einzuhalten. Der Teilnehmer darf nicht an der Tour teilnehmen, wenn er unter dem Einfluss der genannten Substanzen oder von Alkohol steht.
  • Der Kunde und die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass gemäß Art. 35 des Gesetzes vom 18. August 2011 über die Sicherheit von Personen auf Wasserflächen (konsolidierte Fassung: GBl. 2020.350) das Führen eines Wasserfahrzeugs oder eines anderen schwimmenden Objekts – das kein mechanisches Fahrzeug ist – im Wasserverkehr unter dem Einfluss von Alkohol oder einer ähnlich wirkenden Substanz eine mit Geldstrafe bedrohte Ordnungswidrigkeit darstellt. Führt ein Teilnehmer ein solches Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol oder einer ähnlich wirkenden Substanz, kann der Veranstalter verlangen, dass dieser Teilnehmer die Wasserfläche verlässt.
  • Bei grober oder hartnäckiger Verletzung der festgelegten Ordnung, Regeln oder Sicherheitsvorschriften durch den Teilnehmer kann der Veranstalter – ohne hierfür finanzielle oder rechtliche Folgen zu tragen – den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts für die Organisation der Tour oder der Anzahlung.
  • Nach Beendigung der Tour ist jeder Teilnehmer verpflichtet, an dem im Vertrag als Tourende bezeichneten Ort auf die Abholung der schwimmenden Ausrüstung durch den Veranstalter zu warten.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten für Schäden zu tragen, die sowohl von ihm selbst als auch von anderen Teilnehmern der Tour verursacht wurden, insbesondere Schäden durch unsachgemäßen oder fahrlässigen Gebrauch der vom Veranstalter überlassenen schwimmenden Ausrüstung und sonstigen Ausstattung. Die Höhe des Schadens wird in diesem Fall auf Grundlage der Einkaufsrechnungen abgerechnet.

§ 9. Reklamationen

  • Im Falle der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags durch den Veranstalter kann der Kunde eine Reklamation einreichen.
  • Stellt ein Teilnehmer oder der Kunde während der Kajakveranstaltung eine mangelhafte Erfüllung des Vertrags fest, so hat er den Veranstalter unverzüglich zu benachrichtigen.
  • Unabhängig von der vorgenannten Benachrichtigung kann ein Teilnehmer oder der Kunde dem Veranstalter eine Reklamation einreichen, in der der Mangel in der Art der Vertragserfüllung sowie das jeweilige Verlangen anzugeben ist, innerhalb von höchstens 5 Tagen nach Ende der Tour.
  • Der Veranstalter beantwortet die Reklamation schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach deren Eingang.
  • Grundlage einer Reklamation können keine Umstände sein, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat.

§ 10. Schlussbestimmungen

  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Inhalt der ATB jederzeit zu ändern. Eine Änderung der ATB nach erfolgter Reservierung führt nicht zum Verlust der vom Kunden und den Teilnehmern vor der Änderung erworbenen Rechte.
  • Der geänderte Inhalt der ATB gilt ab dem Tag seiner Veröffentlichung auf der Website des Veranstalters.
  • In den durch diese ATB nicht geregelten Angelegenheiten gelten die einschlägigen Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuchs sowie sonstiger geltender Rechtsvorschriften.

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